Aufgaben der Elternräte

 

 

Der/die Klassenvertreter/in

  •  bildet zusammen mit den anderen Klassenvertreter/innen den Elternrat
  • nimmt regelmässig an den Sitzungen des Elternrats teil und meldet sich im Verhinderungsfall im Sekretariat ab
  • bestimmt mit, welche Personen in den Vorstand des Elternrates gewählt werden und verfügt über eine Wahlstimme
  • vertritt die Interessen der Klasseneltern, nimmt deren Anliegen, welche über die Interessen des einzelnen Kindes hinausgehen, entgegen und leitet sie an den Vorstand des Elternrats weiter
  • ist offen für schulische und schulnahe Projekte
  • ist Ansprechpartner/in für Eltern und Lehrpersonen in Bezug auf Themen, welche die ganze Klasse oder die ganze Schule betreffen
  • trägt mit eigenen Aktivitäten und Projekten zum Leben an der Schule bei und greift Themen auf wie z.B.: Suchtprävention, Gewaltprävention, Mithilfe bei Anlässen, Kommunikation, Freizeitgestaltung
  • sucht die Mithilfe und Unterstützung seiner/ihrer Klasseneltern bei Vorhaben und Anlässen
  •  gibt Rückmeldung an die Klasseneltern über die Beschlüsse und Aktivitäten des Elternrats ohne das vollständige Protokoll der ER-Sitzungen an die Klasseneltern abzugeben
  • unterstützt die Lehrpersonen bei Projekten und Anlässen der Klasse bei Bedarf mit Rat und Tat (Schulausflug, Klassenlager, Elternabend, Abschlussfest)
  • weist bei Konfliktsituationen auf den Instanzenweg hin und übernimmt keine Vermittlerrolle
  • arbeitet ehrenamtlich